Wo die Gefahr von Blitz- und Überspannungsschäden am größten
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare13.09.2016
13.09.2016
01.09.2016
09.08.2016
02.08.2016
Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.

21.07.2016
Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
25.04.2016
Der Versichererverband GDV hat neue Empfehlungen für die Gestaltung der Standmitteilungen formuliert, mit denen Lebens- und Rentenversicherungskunden jährlich über ihr aktuelles Vertragsguthaben und ihre Rentenprognose informiert werden. In Zukunft sollen die Schreiben auch für Versicherungslaien leichter verständlich sein.
Mit wissenschaftlicher Unterstützung wurden allgemeinsprachliche Alternativen für typische „Versicherungsdeutsch“-Formulierungen erarbeitet. Für einige Stellen wird auch empfohlen, auf Tabellen statt auf Fließtext zu setzen. Der Unterschied zwischen garantierten und möglichen Leistungen soll stärker als bisher verdeutlicht werden. Zudem hält der GDV einige standardmäßig enthaltene Informationen für verzichtbar, während er hier und da flankierende Erläuterungen oder Beispielrechnungen anrät. Wer also bisher mit einem Stirnrunzeln über seine Standmitteilung gebeugt saß, kann Hoffnung schöpfen.