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HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare
18.02.2016
Man reibt sich dieser Tage verwundert die Augen, wenn man nach dem Volltanken auf die Zapfsäulenanzeige blickt – so günstig war der Sprit schon lange nicht mehr. Auch Ölheizungsbesitzer dürfen sich (wegen des milden Winters gleich doppelt) freuen, ebenso ölverarbeitende Unternehmen, die ihren Rohstoff aktuell für einen Schnäppchenpreis beziehen. Keine Frage: Der niedrige Ölpreis tut der Konjunktur gut, die Verbraucher können den Binnenkonsum ankurbeln, die Unternehmen mehr investieren und höhere Gewinne ausschütten.
Doch für Anleger kann der Ölpreisverfall auch Nachteile haben – nicht nur wenn sie Aktien von Mineralölkonzernen halten. Insbesondere international ausgerichtete Investoren sehen ihre Schwellenländer-Positionen in Gefahr. Denn viele der Emerging Markets hängen am Rohstoffexport-Tropf und stehen nun vor gravierenden Problemen. Zudem ist der Ölpreisverfall vor allem ein Symptom der chinesischen Wachstumsschwäche, die wiederum die gesamte Weltkonjunktur beeinflusst. Wer speziell vom Ölpreis profitierende Unternehmen ins Portfolio nehmen möchte, sollte sich Chemiekonzerne und Fluglinien anschauen.
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare
16.02.2016
Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare
11.02.2016
Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden.
Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften.
Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare
09.02.2016
Heutige Smartphones sind kleine Wunderwerke der Technik und haben oft einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden – was das Beschädigungs-, Verlust- und Diebstahlrisiko erhöht.
Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen. Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den Schutz aushöhlen. Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird. Zudem kann der Begriff der „Fahrlässigkeit“ unterschiedlich ausgelegt werden – selbstredend verwirkt man mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn sie einen soliden Deckungsumfang beinhalten, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein.
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare
04.02.2016
Seit Beilegung des Atomstreits und erster Lockerung der Sanktionen kehrt der Iran an die internationalen Märkte zurück. Das Land hat einen immensen Nachholbedarf und wird – vorausgesetzt, der eingeschlagene gemäßigte Kurs wird fortgesetzt – in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich attraktive Wachstumsraten aufweisen.
Für internationale Anleger, die nun wieder investieren dürfen (mit Ausnahme von US-Amerikanern), locken damit große Chancen. Möglich sind zum einen Direktinvestitionen, für die man jedoch einen lokalen Broker und eine Genehmigung benötigt. Zum anderen entstehen gerade neue Fonds speziell für ausländische Anleger. Rund 200 Firmen und Unternehmer stehen allerdings noch auf einer Verbotsliste. Klar ist: Man braucht gute Nerven und eine gute Portion Optimismus für ein Iran-Investment. Denn die weitere politische Entwicklung lässt sich kaum vorhersagen.
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare
02.02.2016
Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.