Wenn die Reise abgesagt wird – das bedeutet eine Pleite der Fluggesellschaft für den Urlauber

Ein Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.

Wenn die Reise abgesagt wird – das bedeutet eine Pleite der Fluggesellschaft für den Urlauber

Erst vor einigen Monaten wurde es für zahlreiche Wunsch-Urlauber traurige Realität: Die Berliner Fluggesellschaft Air Berlin ging pleite und unzählige Betroffene mussten um ihre Reise fürchten.

Nun bewegen wir uns wieder mit großen Schritten auf die Urlaubssaison zu. Wer eine Reise gebucht hat, kann sich hier darüber informieren, welche Ansprüche bestehen, wenn die gebuchte Airline betroffen ist und ob im Vorfeld eine Absicherung gegen solche Fälle möglich ist.

Meldet eine Fluggesellschaft Insolvenz an, finden häufig die ersten Überlegungen statt, die gebuchten Flugtickets zu stornieren. Aber Achtung: Nur weil Unsicherheit darüber besteht, ob der Flug stattfinden wird oder nicht, bekommt der Kunde kein gesondertes Stornorecht gewährt. Das heißt: Ihm stehen laut Gesetz die Steuern und die Flughafengebühren zu, der Ticketpreis selbst wird häufig jedoch nicht zurück erstattet.

Darüber hinaus wird ein Insolvenzverwalter zuerst versuchen, den Flugbetrieb so lang wie möglich aufrecht zu erhalten, bevor Flüge tatsächlich ausfallen.

Wenn dann aber doch der Ernstfall eintritt, die Fluggesellschaft pleitegeht und Flüge absagen muss, dann haben Fluggäste in der Regel kaum noch Hoffnung auf Rückerstattung der Tickets.

Zwar besteht dann grundsätzlich die Möglichkeit, eine Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Dennoch werden die Ansprüche der geschädigten Fluggäste hintenangestellt. Im Vordergrund stehen hier vielmehr Lohnzahlungen und Sozialabgaben, welche die Gesellschaft noch zu tätigen hat, sowie die Forderungen von Großgläubigern (z. B. Banken).

Anders verhält es sich, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, sich um einen Ersatzflug zu kümmern und diesen auch zu finanzieren. Alternativ kann der Kunde hier selbst einen neuen Flug buchen und sich die entsprechenden Kosten vom Reiseveranstalter zurückzahlen lassen.

Mittlerweile gibt es auch sogenannte Insolvenzversicherungen, welche ihre Kunden gegen solche Schäden schützen sollen. Ob das notwendig ist, lässt sich leider nicht grundsätzlich beantworten. Umso wichtiger ist es, dass Sie dabei genau auf die Vertragsbedingungen einer solchen Insolvenzversicherung achten und sich über Ihre gebuchte Airline im Vorfeld informieren.

So kann es sein, dass einige Versicherungen bestimmte Fluggesellschaften von vornherein ausschließen. In vielen Fällen werden etwa Airlines von der Versicherung ausgeschlossen, über die bereits vor Vertragsabschluss bekannt ist, dass eine Pleite droht.

Darüber hinaus sollten Sie genau nachlesen, welche Leistungen der jeweilige Versicherer genau anbietet: Hier ist die Erstattung des Ticketpreises möglich, oder auch die (evtl. nur anteilige) Übernahme der Kosten für ein Ersatzticket.

Weitere Informationen rund ums Reiserecht finden Sie unter: https://www.anwalt.org/reiserecht/

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