Frauen und Männer unterscheiden sich nach wie vor deutlich in ihrem Umgang mit Finanzen
und Vorsorge. Laut der aktuellen Umfrage eines großen Vergleichsportals sieht sich rund jeder
zweite Mann gut für zukünftige finanzielle Eventualitäten gewappnet, während dies nur jede
dritte Frau so empfindet. Analog dazu geben zwei Drittel der Männer an, ihr Finanzverhalten
systematisch zu planen, aber lediglich 55 Prozent der Frauen. Die Geschlechterunterschiede
fallen in jüngeren Altersgruppen größer aus als bei Befragten, die sich in der zweiten
Lebenshälfte befinden. Das dürfte mit der großen Unsicherheit junger Frauen zusammenhängen:
In Finanzfragen fühlen sich nur 38 Prozent von ihnen versiert, aber 65 Prozent ihrer männlichen
Altersgenossen.
Wie wichtig eine gute Finanzplanung gerade für Frauen ist, unterstreichen neue Zahlen, die der
Versicherer-Gesamtverband und Prognos zum Gender Pension Gap erhoben haben – also zur
Kluft zwischen den Renten, die Frauen und Männer im Durchschnitt erhalten: Im
Bundesdurchschnitt lag die Rente der Männer 2023 mit 936 Euro ganze 52 Prozent über jener
der Frauen (491 Euro). In Westdeutschland betrug die Spanne sogar 66 Prozent.
Vorsicht vor überhöhten Arztrechnungen im Ausland!
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare12.08.2025
Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft
unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt
– und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not
betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen
Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande
üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch
vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb
solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.
Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung
schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen
Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich
Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die
Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.
„3 Prozent aufs Girokonto“ – ein irreführendes Versprechen?
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare26.03.2025
Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Versicherer geben Tipps für Photovoltaikanlagen-Auswahl und -Betrieb
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare25.03.2025
Photovoltaikmodule sind mittlerweile so günstig, dass sich die Anschaffung meist schon nach weniger als zehn Jahren amortisiert hat. Der Boom hält daher weiterhin an, über 16 Gigawatt Leistung wurden 2024 in Deutschland neu installiert, davon zwei Drittel auf Hausdächern und -fassaden. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke hat sich gegenüber 2023 sogar verdoppelt und beträgt nun rund 800.000.
Wie alle technischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen zu Schaden kommen oder Schäden verursachen. Um diese Risiken zu reduzieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit der VDE Renewables GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der kürzlich aktualisiert und als Entwurf online gestellt wurde (https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3145-entwurf). Er soll bei der Planung und Auswahl einer PV-Anlage ebenso unterstützen wie beim Aufbau und Betrieb. Dazu werden neben elektro- und sicherungstechnischen Aspekten auch solche der Brandschutzsicherheit und der Mechanik beleuchtet.
Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare26.02.2025
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Vollständiges Vergleichsportal für Girokonten ist online
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare12.02.2025
Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren
Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf
verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass
private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran:
Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten
klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der
Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre GirokontenKonditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat
unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter
dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes
werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte
Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.
Schufa will Negativeinträge schneller löschen
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare27.01.2025
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
Gefährdet der Bürokratieabbau die Cum-ex-Aufarbeitung?
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare29.10.2024
Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt, Abhilfe verspricht
nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch
für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes,
dem der Bundesrat noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich
relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro
pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation
Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise
vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben
Nadelstreifenkriminelle den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal
ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem
neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Immerhin wird es von Wirtschaftsvertretern als
(kleiner) Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Finanzaufsicht setzt auf „Mystery Shopping“
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare28.08.2023
Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkunden losgeschickt, um die Beratungsqualität in zwölf Banken zu prüfen. Nachdem die Ergebnisse ernüchternd bis verheerend ausfielen, wurden nun erneut geschulte „Mystery Shopper“ anonym zu Beratungsgesprächen geschickt, diesmal bei 16 Banken.
Auch bei diesen 100 Terminen wurden wieder „erhebliche Defizite“ in der Anlageberatung der Banken festgestellt, wie Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin, berichtet. Zwar fielen einige Banken auch mit „guter“ Beratungsarbeit auf, insgesamt ergebe sich jedoch ein „gemischtes Bild“.
Vor allem bei den Pflichtinformationen hapert es. Die darauf angesprochenen Geldinstitute haben Besserung gelobt und wollen ihre Prozesse optimieren. Ob den Worten Taten folgen, soll zukünftig mit weiteren, ausgedehnteren anonymen Testberatungen überprüft werden. Die BaFin steht ihrerseits unter Druck, da ihr mangelndes Engagement für den Verbraucherschutz vorgeworfen wird.
Immer mehr Bundesbürger von Altersarmut bedroht
HES Finanz- und Versicherungsberatung | Keine Kommentare28.03.2023
Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, rangierte das Einkommen von circa 18 Prozent der Rentner und Pensionäre in Deutschland 2021 unter der sogenannten Armutsrisikoschwelle. Diese liegt bei 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median), im Jahr 2021 entsprach das 1.148 Euro. Damit setzt sich eine besorgniserregende Entwicklung fort; 2010 waren noch 12,6 Prozent der Ruheständler von Altersarmut bedroht.
Wer sich nicht auf eine üppige gesetzliche Rente oder Pension freuen kann, sollte frühzeitig privat vorsorgen, um das Verarmungsrisiko im Alter zu entschärfen. Eine Kapitalmarktbeteiligung kann dabei sehr hilfreich sein, gerade in Zeiten hoher Inflation. Wie die Historie zeigt, ist das Risiko bei langfristiger Anlage sehr gering, wenn man bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur Risikostreuung beachtet. Die Sicherheit einer lebenslangen Rentenzahlung bieten versicherungsförmige Vorsorgeprodukte, etwa Fondspolicen, die auch als geförderte Basisrente erhältlich sind und an den Renditechancen der Kapitalmärkte partizipieren.